logotype
Leitbild, Verhaltensregeln und Maßnahmenkatalog PDF Drucken

Leitbild der Grundschule Olewig

Alle Kinder sollen sich in unserer Schulgemeinschaft gut aufgehoben fühlen, damit sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten entwickeln können. Deshalb sind die Förderung von gegenseitigem Respekt, ungeachtet der Herkunft, Toleranz von Stärken und Schwächen und die Entwicklung der Teamfähigkeit für uns von großer Wichtigkeit.

Die 8 goldenen Regeln der GS Olewig

  1. Alle Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.Alle Lehrerinnen haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
  2. Alle achten darauf, gut für den Unterricht vorbereitet zu sein. Alle kommen pünktlich und machen ihre Hausaufgaben. Die Arbeitsmaterialien sind vollständig und ordentlich.
  3. Schüler und Lehrerinnen haben das Recht, fair und respektvoll behandelt zu werden.
  4. Alle haben das Recht, gesund und körperlich/ seelisch unverletzt zu bleiben.
  5. Alle haben das Recht darauf, dass ihre Sachen unbeschädigt bleiben.
  6. Alle haben das Recht auf eine saubere Schule.
  7. Jeder hält sich an die Regeln, auch wenn ein anderer vorher etwas falsch gemacht hat.
  8. Jeder Schüler befolgt die Anweisungen der Lehrerinnen und Betreuerinnen.

Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention an der GS Olewig

Ziel: Verbesserung des schulischen Miteinanders durch gemeinsam erarbeitete Regeln und durch Anwendung eines auf die Schulsituation abgestimmten Maßnahmenkatalogs

Stufe

Verbale Gewalt

Konsequenz

Stufe

Körperliche Gewalt

Konsequenz

Stufe

Sachbeschädigung

Konsequenz

1

Beleidigungen, Beschimpfungen

Hänseleien, die den Betroffenen

leicht verletzen, verstören,

verängstigen

Einzelfälle

Ermahnung und mündliche oder schriftliche Entschuldigung beim Betroffenen

1

Leichte Form von körperlicher Gewalt, leichtes Schubsen, Treten ohne schmerzhafte Verletzung oder Verängstigung des Betroffenen, z.B. versehentlich beim Spiel

Ermahnung und mündliche oder schriftliche Entschuldigung beim Betroffenen

1

Versehentliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Eigentum anderer, z.B. im Spiel

Mündliche und/ oder schriftliche Entschuldigung,

Wiedergutmachung

2

Wiederholte Beleidigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen in aggressiver, sehr verletzender Form

Siehe Stufe 1

und Information an die Eltern,

evtl. Erziehungsmaßnahmen

2

Vorsätzliche körperliche Gewalt wie Treten, Schlagen, Boxen, Spucken, Beißen, Stoßen, Kratzen

Siehe Stufe 1

Erziehungsmaßnahmen und Elterngespräch

2

Vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Orten

Schriftliche Entschuldigung, Information an die Eltern,

Wiedergutmachung bzw. Hilfe bei der Wiedergutmachung

3

Wiederholte und aggressivste Form von verbaler Gewalt trotz Elterngespräche und Maßnahmen aus Stufe 2

Siehe Stufe 2

und Einberufung einer Klassen-konferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

3

Formen schwerer körperlicher Gewalt, Zufügen von schweren Verletzungen,

Verletzungen mit Gegenständen

Siehe Stufe 1 + 2

Information an die Eltern

Einberufung einer Klassen-konferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

3

Wiederholtes Zerstören oder Verunreinigen von Gegenständen oder Orten

Siehe Stufe 2

Einberufung einer Klassen-konferenz zur Androhung von Ordnungsmaßnahmen

4

Wiederholte Bedrohung und Erpressung

Siehe Stufe 2 + 3

Klassenkonferenz und Beschluss einer Ordnungsmaßnahme

4

Wiederholtes Zufügen von schwerer körperlicher Gewalt trotz Maßnahmen wie in 1,2,3 beschrieben

Information an die Eltern,

Ordnungsmaßnahmen

4

Wiederholtes, vorsätzliches Zerstören oder Verunreinigen von Eigentum trotz Maßnahmen wie in Stufe 1-3

Siehe Stufe 2

Einberufung einer Klassenkonferenz mit dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme

Erziehungsmaßnahmen sind z.B.

  • Umsetzen eines Schülers in der Klasse
  • Pausenverbot
  • Vermerk im Klassenbuch und/ oder in der Schülerakte
  • Verweis aus dem Klassenzimmer (arbeiten im Schulleitungsbüro oder in einer anderen Klasse)
  • Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen
  • Zusätzliche häusliche Arbeit
  • Nacharbeiten von Versäumten
  • Ausschluss von einem Ausflug

Ordnungsmaßnahmen ( §55-58 der Grundschulordnung)

  • Ausschluss von einer Schulfahrt
  • Ausschluss vom laufenden Unterrichtstag bis hin zu 3 Tagen
  • Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung

Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen.